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Bewertung und Schätzung
Als Gutachter für bewegliche Wirtschaftsgüter wird die Bewertung von Maschinen und Anlagen aus der Industrie, dem Handwerk und dem Handel übenommen, die im Rahmen von Betriebsaufgabe, Betriebsverkauf, Insolvenzverkäufen und Auktionen veräußert werden sollen. Im Auftrag von Nachlassverwaltern bewertet das Büro Klaus Becker Nachlässe zur Wertermittlung des Nachlasses. Im Auftrag der Gerichte werden bewegliche Anlagegüter bewertet, um reale Zeitwerte festzustellen.
Gerne übernimmt das Büro Klaus Becker auch Aufträge zur Bewertung von Nachlässen und Gebrauchtgeräten aus der freien Wirtschaft und von Privatpersonen. Nutzen Sie das Kontaktformular.
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