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Veräußerungsbedingungen
- Jede Veräußerung (Verkauf oder Versteigerung) von Gegenständen erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers
- Die Veräußerung erfolgt ab Standort, wie besehen, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Eine Besichtigung und evtl. Funktionsprobe wird vor dem Erwerb dringend empfohlen. Angaben von maßen, Daten, Leistungsparametern u. ä. in von uns herausgegebenen Unterlagen (Listen, Angebote, Kataloge u. ä.), sind unverbindlich. Das Betreten des Geländes, und der Gebäude zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme an Veräußerungsverhandlungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kaufinteressenten. Für Beschädigungen an den Gegenständen aus Proben und Tests haftet der Kaufinteressent
- Die Übergabe des erworbenen Gegenstandes erfolgt nach Bezahlung. Bei bargeldloser Begleichung des Rechnungsbetrages erfolgt die Übergabe nach Gutschrift des Betrages auf unserem Konto. Davon abweichende Regelungen und Bedingungen sind gesondert zu vereinbaren.
- Kosten der De- und Remontage sowie des Transportes der erworbenen Gegenstände ab Standort gehen ab Rechnungsstellung zu Lasten und auf Risiko des Erwerbers. Der Abtransport hat sofort nach Erwerb zu erfolgen. Erfolgt die Abholung später, ist das gesondert, unter Setzung einer Frist, zu vereinbaren. Bei nicht fristgemäßer Abholung oder bargeldloser Bezahlung der erworbenen Gegenstände hat der Veräußerer das Recht, nach Ablauf einer dem Erwerber zu setzenden angemessenen Nachfrist, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Erwerbers zu demontieren, einzulagern und erneut zu veräußern. Die Kosten sind nachzuweisen und werden vom bereits beglichenen Betrag abgesetzt. Übersteigen diese Kosten den bereits beglichenen Betrag, ist der ursprüngliche Erwerber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
- Bei Versteigerungen erfolgt der Zuschlag nach dreimaligem Aufruf durch den Auktionator. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende. Der Auktionator legt fest, welche Mindestgebote gelten. Jedes Gebot (schriftlich, fernschriftlich oder mündlich) kann vom Auktionator ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Der Auktionator kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern. Der Höchstbietende ist an sein abgegebenes Gebot gebunden. Der Auktionator ist berechtigt, unter Fristsetzung, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Die Reihenfolge des Aufrufs zu versteigernder Gegenstände entscheidet der Auktionator. Er kann Positionen zusammenfassen, nicht zur Versteigerung bringen und Personen von der Versteigerung ausschließen. Bestehen Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes oder des Zuschlages, entscheidet der Auktionator endgültig.
- Auf den gebotenen oder vereinbarten Preis erfolgt ein Veräußerungszuschlag von bis zu 15%. Auf beide Rechnungspositionen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Jedem Erwerber wird eine detaillierte Rechnung übergeben, die diese Berechnungsgrundlagen gesondert ausweist. Name und Anschrift des Erwerbers werden, seinen Angaben entsprechend, auf der rechnung ausgewiesen. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Forderungen, gleich welcher Art, ist nicht möglich.
- Diese Versteigerungs- und Verwertungsbedingungen sind Bestandteil jeder Veräußerungsvertrages.
- Gerichtsstand ist die Hansestadt Wismar. Für unsere Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.
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